Mtl. Lohnabrechnung für einen 20-jährigen Handelsreisenden mit 3 - für die PV relevanten - Kindern.? Der Reisende bekommt ein Fixum von 2.200,00 € und 4,40% Provision auf einen Umsatz von 75.300,00 €. VL des AG 15,00 €. Sparbetrag des AN 30,00 €. Auf der elektron. Lohnsteuerkarte/-konto ELStAM ist ein Jahresfreibetrag von 1.800,00 € eingetragen. Weitere Angaben: Die Lohnsteuer soll 1.235,00 € betragen*. Der Kirchensteuersatz sei 9,00%. Der Solidaritätszuschlagssatz sei 0,00%. Die Beitagsbemessungsgrenze f. die Renten- u. Arbeitslosenversicherung liegt bei 8.050,00 €. Die Beitragsbemessungsgrenze für die KV+PV bei 5.512,50 €. Die Versicherungspflichtgrenze bei 6.150,00 €. Die Sozialversicherungssätze sind: RV 18,60% - AV 2,60% - KV 16,30% (incl. Zusatzbeitrag der speziellen KK des AN!) und PV 3,60%. Falls Sie nur die Sozialabgaben berechnen wollen: s. Hauptseite Nr. 40 dort die Aufgabe 301 + 332(spez. GPV)! Lohnabrechnung ohne Tabelle
Info: Stand: 2025 - zur Berechnung: s. gr. Hilfetext!
Zusatzinfo Soli: Selbiger ist nicht abgeschafft! Aber da die Gleitzone(ab der der Soli teilweise weiterhin zu zahlen ist, bei ca. 9300 € Bruttogehalt(beim zvE natürlich niedriger*) liegt, wird hier immer ein Satz v. 0,00% angenommen!
Hinweis: Bitte geben Sie jeweils nur die Zahlen ohne Dimensionen (€) ein. Runden Sie - falls nötig - auf zwei Nachkommastellen!
* Bei diesen Aufgaben wird die Lohnsteuer nur grob berechnet! Auch wird hier nicht zw. Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen(zvE) [Ausnahme Freibetrag] unterschieden Struktur - Bsp
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