Berechnen Sie anhand folgender Angaben die gewünschten Werte: ? oder ?
Gehaltsliste Monat: xyz - Mitarbeiter(Ma.) Gehalt + Abzüge: 1-11 (jeweils summiert) + 12 (Abzüge zu berechnen!) + Gesamtwerte berechnen.
Alle diese Mitarbeiter sind bei EINER Krankenkasse versichert!
Stand: 2026 - zur Berechnung s. gr. Hilfetext
Zusatzinfo Soli: Selbiger ist nicht abgeschafft! Aber da die Gleitzone(ab der der Soli teilweise weiterhin zu zahlen ist, bei ca. 9300 € Bruttogehalt(beim zvE natürlich niedriger) liegt, wird hier immer ein Satz v. 0,00% angenommen!

Lohnabrechnung ohne Tabelle
Nr.
Brutto
LSt
Soli
KSt
RV
AV
KV-AG
KV-AN
PV
G.-abzüge(AN)
Nettoausz
1-11
47.408,00
16.592,80
0,00
1.178,09
4.408,94
616,30
5.688,96
5.688,96
853,34
29.338,43
18.069,57
12
5.813,30
1.802,12
?
?
?
?
?
?
?
?
?

Infos zur Berechnung:
Soli: 0,00 % - KSt: 8,00 %. RV: 18,60 % - AV: 2,60 % - KV: 17,90 % - PV: 3,60 %.
!Info zur KV: §§ 241, 249 SGB V
§ 241: Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.

Auszug § 249:
Beschäftigte, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 13 versicherungspflichtig sind, und ihre Arbeitgeber tragen die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte...
!GKV Arbeitshilfe

Bei der GKV zahlen AN+AG ab 2019 jeweils 50% des allgem. Beitragssatzes und des Zusatzbeitrages! Der Beitragssatz kann mit/ohne Zusatzbeitrag angegeben werden.
Bsp: Beitragssatz 14,6% + 0,9% Zusatzbeitrag = Beitragssatz 15,5% incl. Zusatzbeitrag.
!PV Stand: Juli 2023

Kurzfassung: wg. Urteil BVerfG aus 2022 muss die Anzahl der Kinder stärker berücksichtigt werden.
AG zahlen immer 50% des Beitragssatzes.
AN >= 23 J und 0 Kinder = Beitragssatz/2 + Zuschlag[2023: +0,6%]. AN jünger 23 J u. 0 Kinder nur Beitagssatz/2.
AN mit 1 Kind zahlen 50% des Beitragssatzes - Kindesalter hier egal!
AN mit 2-5 Kindern jünger 25 J. zahlen je Kind [2023:-0,25%] weniger - wird/würde ein Kind älter, entfällt dies Kind bei der zu berücksichtigen Anzahl.
Nebeninfo: leiblich, adoptiert, Stief- oder Pflegek. egal ob u. wo lebend jeweils jünger 25J sind zu berücksichtigen

primäre Q.: SGB XI § 55:

Beitragsbemessungsgrenze(RV): 8.450,00 € - Versicherungspflichtgrenze: 6.450,00 € - Beitragsbemessungsgrenze (KV): 5.812,50 € - Unfallversicherung f. Mitarbeiter 1 -12: 6.070,32 €.
Info: 1-11 MA haben Kinder. 12.Ma ist 41 Jahre alt und in der Steuerklasse: I.0 - hier identisch für PV
Ergebnisse ohne Dimension und ggf. auf zwei Nachkommastellen kaufm. gerundet eingeben.
a :
b :
c :
d :
e :
f :
g :
h :
i :
j :
k :
l :
m :
n :
a) Solidaritätszuschlag f. 12. Ma.
b) Kirchensteuer f. 12. Ma.
c) Rentenversicherungsabzug beim 12. Ma.
d) Arbeitslosengeldabzug beim 12. Ma
e) Krankenversicherungsabzug beim 12. Ma.
f) Pflegeversicherungsabzug beim 12. Ma.
g) Gesamte Abzüge(AN) beim 12. Ma.
h) Nettoauszahlungsbetrag f. 12. Ma.
i) Wie viel Euro überweist der AG insgesamt(Ma. 1-12!!!) an die Krankenkassen?(Vormonat = akt. Monat)
j) Wie hoch sind die gesamten Personalkosten aufgrund aller Infos?
k) Buchungssatz f. obige Gehaltsliste (Muster: SxxxyyyHzzz) Geben Sie bitte die Kontennummer jeweils von der größten zur kleinsten Nummer geordnet ein! Die Buchstaben S + H müssen Großbuchstaben sein!(Buchen Sie auf dem akt. Bestandskonto)
l) Buchungssatz f. AG-Anteil zur Sozialversicherung aufgrund obiger Gehaltsliste (hier ist nicht die Zahlung gemeint!)(Muster: SxxxyyyHzzz) Geben Sie bitte die Kontennummer jeweils von der größten zur kleinsten Nummer geordnet ein! Die Buchstaben S + H müssen Großbuchstaben sein!
m) AG überweist Geld an die Berufsgenossenschaft. Buchungssatz (Muster: SxxxyyyHzzz) Geben Sie bitte die Kontennummer jeweils von der größten zur kleinsten Nummer geordnet ein! Die Buchstaben S + H müssen Großbuchstaben sein!
n) Das sozialversicherungspflichtige Gehalt ist i.d.R. kleiner als das steuerpflichtige Gehalt? (Richtig = 1 - Falsch = 9)
Falls nicht alle Aufgaben korrekt gelöst - kommen Sie zu dieser Seite zurück und geben neue Werte ein. Wenn Sie mit neuen Aufgabenzahlen rechnen wollen - auf "NEU LADEN" klicken!