a) Letztmöglicher Überweisungstag innerhalb der Fälligkeit?b) Am 10.01.2025 wird dem Kunden eine Zahlungserinnerung(= 1. Mahnung) zugestellt. Der Kunde teilt uns mit, er habe eine Rechnung nie erhalten. Ab wann befindet/befand sich der der Kunde in Zahlungsverzug?(wenn keine vertragl. Regelungen gelten!)
c) Der Basiszinssatz der DBB beträgt (+) 0,50 %. Wie hoch ist der Verzugszinssatz? d) Der Kunde erhält von uns am 25.02.2025 eine letzte außergerichtliche Mahnung mit der Aufforderung den OP zu begleichen. Berechnen Sie die angesetzten Verzugstage(Methode:30/360) - Teilaufgabe b) ignorieren . e) Der Kunde zahlt endlich am 03.03.2025. Berechnen Sie - Teilaufgabe b) ignorieren - die Zinstage (Methode:30/360 ). f) Berechnen Sie den Zahlungsbetrag (RG+VZ ohne etwaige Gebühren[-pauschalen]). g) Ab wann befände sich der Kunde in Zahlungsverzug, wenn die obige Zahlungsbedingung wie folgt lautete: Zahlungsziel 4 Monate netto. h) Berechnen Sie den letzten Fälligkeitstag bei einem Nicht-Verbrauchsgüterkauf, wenn die Zahlungsbedingung 'sofort' lautet - das Rgdatum der 17.11.2024 ist und die Rg. am 21.11.2024 zugestellt wurde. i) 1. Zusatzfrage: Ein Kunde überweist 66.000,00 Euro. Damit begleicht er eine RG+VZ f. 92 Tage. Berechnen Sie den ursprünglichen Rechungsendwert, wenn der VZ-Jahreszinssatz 9,0 % beträgt(Jahr hat 360 Tage). j) 2. Zusatzfrage: Mit Ablauf welchen Datums beginnt die Verjährung zu laufen, wenn das Rechnungsdatum im Jahr 2023 liegt, die Rechnung aber erst im Jahr 2024 zu bezahlen ist? k) 3. Zusatzfrage: Wie hoch ist der Effektivzinssatz (genaue Methode) bei Skontozahlung? l) 4. Zusatzfrage(kein Bezug zu obigen Daten): Am 17.12.2004 leistet der Kunde eine Zinszahlung. Ab welchem Datum ist die Forderung nun verjährt? m) 5. Zusatzfrage(kein Bezug zu obigen Daten): Kd ist seit dem 31.12.2007 in Zahlungsverzug. Am 29.12.2010 beantragen wir einen Mahnbescheid. Die letzte Handlung in diesem Verfahren findet am 16.04.2011 statt. Ab welchem Datum ist die Forderung verjährt?
!Hilfe:
Bsp:
Verjährungsbeginn: 31.12.2007
normales Ende: 31.12.2010 => verjährt am 01.01.2011
a)Hemmung durch Mahnbescheid komplett innerhalb der Verjährungsfrist:
Antragseingang auf Erlass am 20.02.2008
Zugestellt am : 15.03.2008 nach BGB § 204 beginnt die Hemmung mit Zustellung.
Hemmungsbeginn: 20.02.2008 nach § 167 ZPO 'Eingang des Antrags' sollte hier angewandt werden - s. auch Urteil BGH: III ZR 206/07
letzte Handlung am: 31.05.2008 'im Laufe des Tages'
Da Hemmung 'frühestens' 6 Monate nach letzter Handlung endet => 30.11.2008 (Nov. hat keine 31 Tage, daher lt. § 188 BGB 30.Nov.)
Anmerkung: Man muss die 6 Monate direkt an die letzte Handlung anhängen, da , falls man die Monate rechnerisch an das normale Ende der Verjährung hängt, es bei der tagesgenauen Berechnung Differenzen gibt (unterschiedliche Anzahl von Monaten mit 28/29 bzw. 30/31 Tagen)
Hemmungsdauer:
20.02.2008 bis 30.11.2008 = 284 Tage+1=285, da man monatsgenau die Tage berechnet (act/360)
Begründung:
Mahnbescheid ist während des Tages eingereicht => Tag wird mitgerechnet[Palandt 2011 § 209 Rdnr 1] => man kann mathe. die Differenz zw. den Tagen nehmen+1.
Methode act, obwohl bei § 188 BGB die Monate indirekt mit 30 Tagen gesetzt sind, muss man bei der Berechnung der Hemmungstage nun jeder Tag gerechnet werden.
normales Ende: 31.12.2010 24:00 Uhr + 285 Tage => 12.10.2011 verjährt ab 13.10.2011!
Begründung: Man kann mathe. wieder die Differenz nehmen, da dies einfacher zu rechnen ist, als wenn man mit dem 01.01.2011 0:00 Uhr rechnet.
b) Hemmung durch Mahnbescheid teilweise außerhalb der Verjährungsfrist:
Antragseingang auf Erlass am 27.12.2010
Zugestellt am : 15.01.2011
Hemmungsbeginn: 27.12.2010
letzte Handlung am: 31.05.2011
Da Hemmung 'frühestens' 6 Monate nach letzter Handlung endet => 30.11.2011 (Nov. hat keine 31 Tage, daher lt. § 188 BGB 30.Nov.)
Hemmungsdauer: 27.12.2010 bis 31.12.2010 = 5 Tage
Begründung: (Diff+1 wg Palandt 2011 § 209 Rdnr 1)
letzte Tag der Hemmung + 6 Monate: 30.11.2011 24:00 Uhr + 5 Tage => 05.12.2011 verjährt ab 06.12.2011!
wg. auch zivilprozessrechner im Internet - hier allerdings wg Bankfeiertagen jeweils anzupassen!
c)Falls die Hemmung 3 Monate betrage(dida. Vereinfachung, die durch Nichts in der Praxis abgedeckt ist!), dann normales Ende: 31.12.xx + 9 Mo => 30.09.xx+1J.)
n) 6. Zusatzfrage(kein Bezug zu obigen Daten): Kd ist seit dem 31.12.2007 in Zahlungsverzug. Am 28.12.2010 beginnen wir mit Verhandlungen.nach § 203 BGB. Der Kunde bricht die Verhandlungen endgültig am 16.04.2011 ab Welches ist der letzte Tag der Verjährungsfrist?