Allgemeine Vorbemerkung: ?
Seit der Einführung des EURO wird der Kurs der fremden Währung
als Mengennotierung angegeben:
z.B.: 1 Euro = 1,14 US$ (Menge an
US$ für einen Euro) oder 1 Euro = 0,91 US$
[In einigen alten Büchern und teilweise in der Presse wird
noch die frühere Preisnotierung verwendet:
z.B.: 1 US$ = 0,96 Euro (veraltete Darstellung!!!) oder 1 US$ = 1,10
Euro]
a) häufigstes IHK-Niveau- Sie erhalten nur einen Umrechnungskurs.
z.B.:
1 Euro = 0,92 US$ auch USD
nur zur Info der aktuelle tatsächliche WK(Börse FRA nicht Ihre Bank!): 1 Euro = 1,1645 US$ - Stand: 2026-08-27
b) Es gibt aber auch Aufgaben, die zw. Geld- u. Briefkurs sowie zw. Sorten- u. Devisenkurs unterscheiden!
Sortenkurse = Münzen und Scheine i.d.Fremdwährung
(Diff. zw. Geld/Brief größer als beim Devisenkurs, da höhere
Kosten/Risiko)
Devisenkurse = restl. Fälle (v. Konto zu Konto, am Geldautomaten,...)
Ankauf = Geldkurs = die jeweilige inländische
Bank kauft die jeweilige nationale Währung ( = Sie kaufen Fremdwährung)
Verkauf = Briefkurs
= die jeweilige inländische Bank verkauft die jeweilige nationale Währung
( = Sie verkaufen Fremdwährung)
Da die jeweilige Bank etwas verdienen will, ist der AG < VB!
Fremdwährungsformeln:
Eurobetrag = Fremdwährung/Wechselkurs
Fremdwährungsbetrag = EURO * Wechselkurs
Falls Sie sich keine Formeln merken können: WK sei 1 Euro = 1,2 Fremdwährung
Bei bekanntem Eurobetrag muss die Fremdwährungszahl größer sein(Muliplikation mit 1,2) und bei bekanntem Fremdwährungsbetrag muss die Eurozahl kleiner sein(Division durch 1,2)
Ist der WK allerdings bspw.: 1 Euro = 0,8 Fremdwährung, dann verhält es sich umgekehrt!
Wichtig: Kaufen/Verkaufen Sie im Ausland Geld, ist unser Euro - dort die
Fremdwährung!!!!!!
c) Devisenkassamittelkurs lt. BilMoG § 256a HGB
Bei Fo./Verbl. in fremder Währung ist der Kurs des Bilanzstichtages nicht mehr nach Geld-/Briefkurs zu unterscheiden. Man nimmt immer den Devisenkassamittelkurs(dieser ist vorgegeben). Bei einer Restlaufzeit > 1 Jahr gilt weiterhin das Impariätsprinzip - kleiner Wert = Fo bzw. gr. Wert = Verb. - zw. Anschaffungskurs und Devisenkassamittelkurs ist zu wählen. Bei einer Restlaufzeit < 1 Jahr nimmt man immer den Devisenkassamittelkurs! => es kann zu ausweisungspfl. Gewinnen oder Verlusten kommen.
Nicht berücksichtigt wird die besondere Rundungsproblematik bei
Umrechnungen. Nur das Endergebnis ist kaufm. zu runden!
Ebenfalls werden die Kurse nur mit zwei Nachkommastellen angegeben. Auch sind keine Gebühren berücksichtigt!